Leinenpflicht in der Brut- & Setzzeit

Leinenpflicht in der Brut- & Setzzeit

Ab 1. April beginnt die sogenannte Brut- und Setzzeit. In dieser Zeit bekommen Wildtiere ihre Jungen. Stöbernde Hunde sind dann eine Gefahr für diese Tiere. Für Hundehalter bedeutet das: Hunde an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben – so werden die Jungtiere nicht gestört.

Wir haben alle wichtigen Infos zum Thema Brut- und Setzzeit für dich zusammengefasst.

Brut- und Setzzeit - Was bedeutet das eigentlich?

Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans oder Rebhuhn beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.

  
Die im Frühjahr geborenen Rehkitze liegen oft versteckt im Unterholz oder im hohen Gras. Auch Nester von Hasen oder am Boden brütenden Vogelarten sind auf Wiesen zu finden. Die Jungtiere haben noch keine Möglichkeit zur Flucht.

Worauf müssen Hundehalter achten?

Hunde stellen durch ihren Jagdtrieb eine Gefahr für Wildtiere und ihre Jungen dar. Die möglichen Risiken für andere Tiere sind dabei vielfältig. Manchmal reicht es schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt – der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere, die den Nachwuchs daraufhin verstoßen könnten. Außerdem kann der Hund Jungtiere als Beute sehen oder brütende Vögel aus ihren Nestern vertreiben. Dann besteht die Gefahr, dass die Eier im Nest auskühlen oder zerstört werden. 

Natürlich gilt das ganze Jahr über: Nehmt Rücksicht auf die Natur und nehmt euren Hund im Zweifelsfall lieber an die Leine. Um einem jagdfreudigen Hund Bewegungsfreiheit zu bieten und trotzdem sicher unterwegs zu sein eignen sich Schleppleinen besonders gut.

In welchem Zeitraum gelten die Regeln?

In den meisten Bundesländern gilt eine Leinenpflicht für die Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli, in einigen Ländern liegt der Anfangstermin bereits im März. 

Wo müssen Hundehalter ihren Hund anleinen?

Grundsätzlich gilt die Leinenpflicht in der freien Landschaft. Hierzu gehören neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, wie Wiesen oder Felder. In Parks und Grünanlagen besteht keine allgemeine Leinenpflicht. Jedoch nutzen viele frei lebende Tiere auch diese Flächen zur Aufzucht ihres Nachwuchses. Daher werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.

Was passiert bei einem Verstoß?

Verstöße gegen die Leinenpflicht werden meist mit Bußgeldern geahndet. Kommt durch den Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden, können sehr hohe Beträge fällig werden.

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Achtung: Die Regeln zur Leinenpflicht unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland! Am besten informiert ihr euch nochmal, welche Regeln speziell in eurem Bundesland gelten. Informationen dazu erhaltet ihr auf der Seite des entsprechenden Ministerium für Landwirtschaft oder ihr fragt bei eurer Gemeinde oder dem Ordnungsamt nach.

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